Termine


Wie muss ich mich auf meinen Termin vorbereiten?

Verordnung:

Zur Behandlung wird eine ärztliche Verordnung von der Haus-/oder Fachärztin bzw. dem Haus-/ oder Facharzt benötigt.

Behandlungsablauf:

Jede Therapie beginnt zuerst mit einer ausführlichen Anamnese und einer Befunderhebung. Basierend darauf werden gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele formuliert. Auf diesen Grundlagen wird Ihr Therapieplan individuell erstellt und es werden die Parameter für eine Verlaufskontrolle festgesetzt. Um eine optimale Behandlung zu erzielen, werden diverse Therapiemethoden und Therapietechniken stetig an Sie angepasst.

Mitzubringen:

Bitte nehmen Sie folgende Materialien zur ersten Einheit mit:
– Ärztliche Verordnung für Ergotherapie bzw. Osteopathie
(am besten bereits bewilligt)
– aktuelle Befunde
(Entlassungspapiere, Röntgenbilder, MRT, …)
– bequeme Kleidung
– ein Handtuch



Welche Dokumente bzw. Verordnungen muss ich mitbringen?

Ergotherapie:

Zur Behandlung wird eine ärztliche Verordnung von der Haus-/oder Fachärztin bzw. dem Haus-/ oder Facharzt benötigt. Auf der Verordnung muss die Therapiemethode (Ergotherapie), die Anzahl der Verordneten Therapien (in der Regel 10) und die Dauer der Therapie (30/45/60 Minuten) vermerkt sein. Zusätzlich muss der Name der Therapeutin/des Therapeuten darauf zu finden sein. Sollten Sie einen Hausbesuch benötigen muss das ebenfalls auf der Verordnung notiert sein.

Bitte lassen Sie die Verordnung vor Therapiebeginn bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen, damit eine Teilvergütung der Rechnung gewährleistet werden kann. Da ich als Wahltherapeutin arbeite, werden Sie als Privatpatientin/Privatpatient behandelt und müssen die Rechnung selbst bezahlen. Nach Vorlage der bezahlten Honorarnote und der bewilligten Verordnung bekommen Sie jedoch einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

Sollten Sie für Ihre Krankenkasse einen Behandlungsplan zur Bewilligung der Verordnung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Osteopathie:

Zur Behandlung wird eine ärztliche Verordnung von der Haus-/oder Fachärztin bzw. dem Haus-/ oder Facharzt benötigt (Osteopathie).

Bitte lassen Sie die Verordnung vor Therapiebeginn bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen, damit eine Teilvergütung der Rechnung gewährleistet werden kann. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Krankenkasse Kosten für eine osteopathische Behandlung übernimmt.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, zahlt die Versicherung oft einen gewissen Betrag dazu. Bitte wenden Sie sich für Fragen an Ihre Versicherungsberaterin/Ihren Versicherungsberater. Zur Erstattung reichen Sie eine Bestätigung Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes sowie das ausgestellte Honorar ein.



Wie kann ich Sie erreichen?

Für Terminanfragen und weitere Informationen zu meinen Angeboten und Leistungen, erreichen Sie mich unter folgenden Services:

Telefon:

+43 664 5460074

WhatsApp (nur Nachrichten):

+43 664 5460074

E-Mail:

nathalie.rosinger@yahoo.de

Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da ich Ihnen den Betrag sonst in Rechnung stellen muss.

Sollte Sie mich nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Sprachbox mit Ihrer Telefonnummer. Ich werde Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kontaktieren.

  Praxis Nathalie Rosinger, BSc D.O.

  Schrattenthal 120
  A-2074 Schrattenthal

  Termine nach Vereinbarung